Linda Benninghof




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Wirksamkeit der Homöopathie bestätigt

29.10.2010 10:54

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Kritiker der klassischen Homöopathie berufen sich bei ihren Aussagen immer gerne auf die Lancet-Studie von 2005, die die Unwirksamkeit der Homöopathie belegt haben soll.

 

Dr. med. Friedrich Dellmour veröffentlichte nun einen Artikel, in dem mehrere Reanalysen vorgestellt werden, die die statistischen Fehler der Meta-Analyse des Lancet aufzeigen und somit die Wirksamkeit der Homöopathie belegen.

 

Die wesentlichen Kritikpunkte bzw. Fehler der Lancet-Studie:

1. Ursprünglich wurden 110 Homöopathie-Studien sowie 110 schulmedizinische Studien untersucht, die eine deutliche Wirksamkeit der Homöopathie bestätigten. Nachträglich wurden diese aber auf sechs schulmedizinische und acht homöopathische Studien verkürzt und so ein unspezifischer Placebo-Effekt nachgewiesen.

2. Von diesen acht homöopathischen Studien entsprach nur eine den Prinzipien der Homöopathie – diese jedoch hatte zu einem positiven Ergebnis geführt.

3. Die Lancet-Studie war nur ein Teil des von der Schweizer-Regierung in Auftrag gegebenen"Programm zur Evaluation der Komplementärmedizin“ (kurz PEK). Dieses Programm befand in seinem Schlussbericht, dass die Wirksamkeit der Homöopathie belegt sei und verwies darauf, dass die Meta-Analyse nur „eingeschränkt gültig“ und „problematisch“ sei. Im HTA-Reports des PEK-Progamms wurde festgestellt, dass „ausreichende Belege (...) für die klinische Wirksamkeit der Homöopathie gibt“ Außerdem stelle die Homöopathie  im Vergleich zu konventionellen Therapien eine sichere und kostengünstige Intervention dar.

4.  Weiterhin wurden die Asymmetrie der Auswahl homöopathischer und schulmedizinischer Studien sowie unterschiedliche Grenzwerte, selektiver Einschluss unveröffentlichter Studien und unterschiedliche Qualitätsbewertung im Vergleich zu vorherigen Analysen bemängelt

 

Somit fällt das Hauptargument der Kritiker, die sich auf die im Lancet veröffentlichte Meta-Analyse weg...

Natürlich werden diese weiterhin mit dem Placebo-Begriff argumentieren – aber auf welcher Grundlage?

 

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